Gesundheitsreform und ärztliche Honorare
Wenn Ärzte überlastet sind und für ihre Arbeit nicht entsprechend vergütet werden, dann wird sich dies über kurz oder lang auch auf die Patienten niederschlagen.
Aus diesem aktuellen Anlass informierte sich die CDU über die aktuellen Auswirkungen der Gesundheitsreform insbesondere für die Bürger im Märkischen Kreis.
In den Ausführungen von Dr. med. Frank Mewes (Praxisklinik am Rathausplatz) wurden die wichtigsten Grundlagen der ärztlichen Honorarbemessung dargelegt. So schränke das sog. Regelleistungsvolumen als „Instrument der Mengensteuerung“ die Basisvergütung der Ärzte ein, obwohl der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) seit 1.1.2009 Honorare in Euro ausweist, welche aber nicht in dieser Höhe vergütet würden. Daher werde eine qualifizierte Schmerztherapie für 22 Euro im Quartal bis auf Notfallpatienten ausgeschlossen; ebenso müsse die Zahl der Polypenentfernungen in Narkose aufgrund mangelnder Kostendeckung reduziert werden.An der Veranstaltung nahm auch der CDU-Bundestagskandidat Dr. Matthias Heider teil, der den Referenten wünschte, dass zukünftige Verhandlungen zur Honorarbemessung eine positive Wende für die Kassenärzte in Westfalen bringen möge. Leidtragend ist der Patient, der bei einer entsprechenden Behandlung zukünftig mit Wartezeiten und langen Wegen rechnen muss. Die Ärzteschaft setzt auf Offenheit bei der politischen Darstellung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, dabei sei eine Nachfinanzierung der ärztlichen Vergütung unumgänglich.