CDU Stadtverband Lüdenscheid / Kreisverband Mark
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Das Erste Pflegestärkungsgesetz

Was hat sich seit dem 1. Januar 2015 geändert?

Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will das Bundesgesundheitsministerium in dieser Wahlperiode deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz wurden bereits seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
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>>> Flyer: Die Pflegestärkungsgesetze <<<

>>> Flyer: Pflegeleistungen ab 01.01.2015 <<<