Wer heute in Lüdenscheid plakatieren möchte, sollte sich vorher darüber schlau machen: Es gibt hierzu nämlich eine Sondernutzungs-Satzung, die genau vorgibt, was beim Anbringen von Plakaten und Transparenten zu berücksichtigen ist. Wer in den vorhandenen Plaktrahmen plakatieren möchte, muss die Buchung exklusiv über ein Unternehmen in Berlin durchführen. Zusätzlich zu den Kosten für die Plakatierung fallen bei der Stadt Verwaltungsgebühren in Höhe von 21,50 Euro an. Örtliche gemeinnützige Vereine können im Einzelfall eine Sondernutzungserlaubnis zur Anbringung von höchstens 15 Plakaten bis zu zehn Tagen Dauer außerhalb der Plakatrahmen und nur im Bereich des Veranstaltungsortes erhalten. Auch hierfür fallen Verwaltungsgebühren an.
Wie machen wir Lüdenscheid jetzt besser, wenn es um die Vermarktung von Plakatflächen geht?
Es gibt eine Lüdenscheider Stadtmarketing Gesellschaft (LSM). Für ihre Aktivitäten erhält die LSM jedes Jahr einen Zuschuss der Stadt Lüdenscheid. Diesen Zuschuss verwendet die LSM unter anderem auch – um für „ihre“ Veranstaltungen (Public Viewing, BAUTZ, …) zu werben. Dazu muss sie die Plakatrahmen über das Unternehmen in Berlin buchen – wie jeder andere auch. Und die Kosten in voller Höhe dafür bezahlen… .
Darum würde eine Vermarktung durch das Lüdenscheider Stadtmarketing Sinn machen:
die LSM kann durch die Vermarktung eigene, zusätzliche Einnahmen generieren
öffentliche Zuschüsse an die LSM können daher ggfs. zurückgefahren werden
da die LSM selbst Transparent- und Plakatflächen – z. B. für die Veranstaltungen bucht, können in der eigenen Leistungserbringung zukünftig Kosten gespart werden
die Vermarktung und Überwachung der Transparent- und Plakatanschläge kann vor Ort effektiver durchgeführt werden (mit eigenem Büro als Anlaufstelle, eigenem Personal vor Ort, …)
durch die enge Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung können zukünftig etwaige Verstöße auf dem Wege des öffentlichen Rechts zielgerichteter und effektiver verfolgt und als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Damit würde es zukünftig nicht mehr dazu kommen, dass „Wildplakatierer“ auf dem zivilrechtlichen Weg mit hohen Kosten „abgemahnt“ werden.
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